Die allgemeine Schule wird von Sonderpädagogischen Diensten unterstützt, wenn aufgrund einer Behinderung oder aufgrund besonderer Entwicklungsprobleme ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder jedenfalls deutliche Anhaltspunkte eines solchen Bedarfes vorliegen. Diese Dienste werden im Rahmen der Kooperation mit den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den allgemeinen Schulen geleistet und von dem Schulamt im Zusammenwirken mit der betroffenen Schule eingerichtet und koordiniert.